TERMINANFRAGE KARDIOLOGIE:


Terminvergabe in unserer kardiologischen Praxis

 

So finden Sie den passenden Termin – transparent und fair

 

Eine strukturierte Terminvergabe ist uns wichtig, damit alle Patientinnen und Patienten medizinisch sinnvoll und zeitgerecht versorgt werden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Dringlichkeit einer Untersuchung in der Regel nicht allein anhand einer Überweisung oder kurzer Angaben aus der Ferne beurteilen können.

Grundsätzlich vergeben wir zunächst den nächsten freien regulären Termin. Für medizinisch begründete Ausnahmen bestehen klar geregelte Wege, die wir Ihnen nachfolgend erläutern:

 

 

1. Regulärer Herzultraschall (Routine-Termin)

Für wen?

  • Planbare Untersuchungen

  • Verlaufskontrollen

  • Abklärungen ohne akute Dringlichkeit

Terminbuchung:
➡️ Online über ClickDoc

Dies ist der übliche Weg der Terminvergabe und in der Regel der schnellste verfügbare Standardtermin.

 

 

2. Dringender Herzultraschall als Hausarzt-Vermittlungsfall

Für wen?

  • Wenn Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt nach persönlicher ärztlicher Einschätzung entscheidet, dass eine zeitnahe kardiologische Abklärung medizinisch notwendig ist

Voraussetzungen:

  • Überweisung Ihrer Hausarztpraxis

  • mit dem eindeutigen Hinweis „Hausarztvermittlungsfall“

  • meist kurz vor dem Termin ausgestellt

Terminbuchung:
➡️ Direkt über ClickDoc

Wichtig:

  • Die Entscheidung über einen Hausarzt-Vermittlungsfall liegt ausschließlich bei Ihrer Hausarztpraxis.

  • Wir stellen regelmäßig, meist wöchentlich, neue Termine für Hausarzt-Vermittlungsfälle ein.

  • Sollten aktuell keine Termine verfügbar sein, prüfen Sie bitte nach einigen Tagen erneut die Verfügbarkeit.

 

 

3. Dringender Herzultraschall als TSS-Termin (Terminservicestelle)

Für wen?

  • Bei dringlichem Untersuchungsbedarf, wenn eine Terminvermittlung über die Terminservicestelle erfolgen soll oder muss

Voraussetzungen:

  • TSS-Code (Vermittlungscode) von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt

Terminbuchung:
➡️ online unter www.116117.de
➡️ oder telefonisch unter 116117

Hinweis:

  • Die Terminvergabe erfolgt zentral über die Terminservicestelle.

  • Der Termin kann auch in einer anderen geeigneten kardiologischen Praxis stattfinden.

  • Diese Termine sind nicht über ClickDoc buchbar und werden regelmäßig neu freigeschaltet.

 

 

4. Sonderfall: Patient:innen mit Krebserkrankung

Patientinnen und Patienten, die vor Beginn einer Chemotherapie einen Herzultraschall benötigen, erhalten bei uns vorrangig einen Akut-Termin. Bitte weisen Sie bei der Terminanfrage ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hin.

 

 

5. Privat versichert und dringender Termin?

Wenn Sie privat versichert sind und einen dringenden Termin benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns:

📧 [email protected]

 

(Privatversicherte können nicht an den Programmen der Hausarzt-Vermittlung oder der Terminservicestelle teil. Wir achten jedoch darauf, dass Sie bei der Terminvergabe nicht benachteiligt werden.)

 

 

Wichtige Hinweise zur Dringlichkeit

  • Die Einschätzung der medizinischen Dringlichkeit erfolgt immer durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

  • Eine eigenständige Buchung eines dringlichen Termins ohne entsprechende Voraussetzung ist nicht möglich.

  • Ohne Hausarzt-Vermittlung oder TSS-Code vergeben wir ausschließlich reguläre Termine.

 


❗Bei unberechtigte Terminbuchung:

 

Bitte beachten Sie, dass TSS-Termine (Terminservicestelle) und Hausarzt-Vermittlungsfälle ausschließlich dann wahrgenommen werden können, wenn die jeweils erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. 

 

Das bedeutet konkret:

  • Ein Hausarzt-Vermittlungsfall setzt eine gültige Überweisung Ihrer Hausärztin / Ihres Hausarztes mit dem ausdrücklichen Hinweis
    „Hausarztvermittlungsfall“ voraus.

  • Ein TSS-Termin setzt einen gültigen TSS-Vermittlungscode Ihrer Hausarztpraxis voraus.

 

Darauf werden sie im Buchungsprozess bei ClickDoc mehrmals hingewiesen. Eine versehentliche Falschbuchung ist so nicht möglich.

 

Wird ein Termin als TSS-Fall oder Hausarzt-Vermittlungsfall gebucht,
ohne dass die erforderliche Überweisung bzw. der notwendige TSS-Code vorliegt oder nachgereicht wird, kann die Untersuchung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

 

In diesem Fall ist eine Durchführung der Untersuchung ausschließlich als Privatleistung nach GOÄ möglich. Die entstehenden Kosten sind dann von der Patientin / dem Patienten selbst zu tragen.

 


Warum ist das alles wichtig?

 

 

Diese Regelung dient:

 

  • der fairen Terminvergabe für tatsächlich dringliche Patient:innen

  • der Einhaltung gesetzlicher Abrechnungs- und Prüfpflichten

  • sowie der Vermeidung von Nachteilen für andere Patient:innen

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei einer transparenten, medizinisch sinnvollen und gerechten Terminorganisation.


Die Termine in der Kardiologie buchen Sie bitte direkt bei Clickdoc.de